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Mangels eingehender
urkundlich-forstgeschichtlicher Studien wird oft die Behauptung aufgestellt, dass die
heutigen Bürgerwälder auf den alten
Gemeinschaftsbesitz der allemannischen Markgenossenschaften
zurückgehen. In den meisten Fällen zeigt es sich aber, dass diese Annahme unrichtig ist.
Im Gebiet des Wellenberges aber kann mit
grosser Sicherheit nachgewiesen werden, dass die heutigen
Bürgerwälder von Wellhausen, Hüttlingen und
Mettendorf tatsächlich auf eine solche Markgenossenschaft
zurückgehen, und die frühere
Allmend dieser Ortschaften bildeten. Eine Bestätigung für diese
Behauptung liegt darin, dass in den ältesten Urkunden im Gebiet der Herrschaft Wellenberg nie von Eigentumübertragungen
im Wald die
Rede ist, während dies andernorts recht häufig vorkommt. Die im
Kaufbrief von 1669 zwischen Jakob
Christoph von Ulm und der Stadt Zürich erwähnten 750 Jucharten Wald, müssen die Gesamtheit der im Herrschaftsbereich von
Wellenberg liegenden Waldungen gewesen sein. Denn schon 30 Jahre früher werden bei
einer Pfandverschreibung nur 300 Juchart als zum Schlosse gehörend bezeichnet.
Auch im Bericht der zürcherischen Waldungskommission vom Jahre 1774 werden dem
eigentlichen Besitz der Herrschaft nur 300 Jucharten Holz zugeschrieben.
Aus verschiedenen
Streitigkeiten zwischen Hüttlingen, Mettendorf und Wellhausen einerseits, und den umliegenden Höfen und dem Obervogt
andererseits, geht hervor (1736):"Es haben obgemelte 3 ehrsame Gemeinden einen Berg auf welchen
sie im Maien mehr als 200 Stück Vieh treiben, daselbst sie
über Sommer weiden, und Tag
und Nacht darauf bleiben. Damit dieses Vieh niemand Schaden tüe, so ist vor undenklichen
Jahren her ein Friedhag gemacht worden, und alle Anstösser, deren viel,
über100 sind,
tun solches ohne den geringsten Wiederstand, zumalen das in
unserm Land ein gemeines Recht ist, dass jeder der an Gemeindegüetter
stosst, züünen muss. Dieser Berg stosst gegen
Aufgang an die sogenannte Gygen, Kratten und den Hof
Harenwilen, die alle das Holz zur Züünung aus ihrem gemein hebenden Berg nehmen sollen. Gegen Mittag stosst dieser Berg an
die Höfe Bietenhard und Wald, die Holz zur Züünung ebenfalls aus dem Berg nehmen
dürfen. Gegen Mitternacht stosst dieser Berg an Wellhauser- und Mettendorferfelder, gegen
Abend an den Wellhauserberg und das Münchtobel."
1785 verweigerten Hüttlingen
und Mettendorf dem Gygenhofbauer sowie dem Kehlhofbauer
(Lehensmann der Reichenau) das Bergrecht, d.h. das Holz- und
Weiderecht im gemeinsamen Wald. Aus den
Streiturkunden geht hervor, dass sich der Anteil am Bergrecht
auf ein Hofstattrecht
gründete, was wiederum auf die alte Markgenossenschaft im
Zeitpunkt der allemannischen Landnahme hinweist. (Zu den
Hofstattberechtigten zählte auch der jeweilige Pfarrherr von Hüttlingen.) Nach verschiedenen Interventionen des Obervogts
wurde schliesslich der Gygenhofbauer bei der Austeilung der
jährlichen Holzhaue berücksichtigt. Der Obervogt rapportierte über dieses Geschäft nach Zürich: "Euer Weisheit können sehen
was für Respekt diese schlechten Leute von Hüttlingen und Mettendorf für die
obrikeitliche Erkanntnus haben und daraus schliessen, wieviel Achtung sie für den Obervogt haben."
1774 veranlasste der Stand
Zürich eine Inspektion sämtlicher Waldungen. Obwohl sich diese nur auf den eigentlichen Besitz der Herrschaft Wellenberg im
Kirchholz, Buck, Bucktobel und Wellenbergtobel (ca. 300 Juchart)
erstreckte, lässt der Bericht der Waldungskommission doch auch wertvolle Schlüsse auf den damaligen Zustand der
Hüttlinger- und Mettendorfer Wälder zu. Nach diesem Bericht waren die Tobelhänge mit
Laubhölzern aller Art bestockt, während sonst meist Tannen- und Föhrenbestände vorherrschten. Es
seien aber diese Bestände in grosser Unordnung, indem nur an den zugänglichsten
Orten Holz geschlagen werde, und oft die schönsten Stämme eines Reviers aus diesem
herausgenommen werde. Der junge Aufwuchs werde sich selbst
überlassen und die
schädlichen Holzarten nicht ausgehauen. Als weiterer Misstand wird der Weidgang genannt. Durch
die schlechte Bewirtschaftung des Waldes sei es nun dazu gekommen, dass schon seit
mehreren Jahren 40-50 jährige Bestände geschlagen werden müssen. Nur ein kleiner
Teil der Waldung sei älter als 60 jährig und zu Bauholz taugliche Stämme seien sehr
selten geworden. Die ganze Waldung welche zur Hauptsache aus Nadelholz bestehe, welches
80-100 Jahre zu seinem Wachstum bedürfe, müsse
dementsprechend doppelt so viel Holz liefern als bei normaler
Wirtschaft möglich sei. - Zur Verbesserung der Waldwirtschaft
gibt die Waldungskommission in ihrem Gutachten von 1774 folgende Anregung: Die ganze Waldung
sei in 8 oder 9 ordentliche aufeinanderfolgende, von Morgen gegen Abend
gerichtete Schläge einzuteilen. Mit den Schlägen solle im sogenannten Buch, welches an das
Thundorferholz stosse, begonnen werden; dort seien die schönsten und
ältesten Tannen zu
finden. Das Brennholz müsse zuerst vom Abholz des Bauholzes und der Rebstickel
gewonnen werden, daneben seien auch die Tobel zur Brennholzbeschaffung heranzuziehen. An
den Tobelhängen müsse neben dem Brennholz auch Bauholz nachgezogen werden. Ganz
besondere Beachtung müsse der Säuberung und Erdünnerung des jungen Holzes geschenkt
werden. Diese wichtige Arbeit sei durch den Herrn Obervogt persönlich zu
leiten. Im Schlauchholz (süd-östlich Oberrüti) seien die Föhren auszuhauen, welche den jungen
Tannenaufwuchs in seinem Wachstum hindern. Da die Eichen "das beste Bauholz"
liefern, und die Schlosswaldungen von dieser Holzart ziemlich entblösst seien,
müüsse die
Eiche künstlich nachgezogen werden, und es sei ein hiefür günstiger Platz von ca. 2
Jucharten zu finden. - Die freiwillige Gabe von 3 Wagen Holz an den Pfarrer von Kirchberg
und von 2 Wagen an die Kapuziner in Frauenfeld solle insofern eingeschränkt werden, als
man ihnen nicht aus- schliesslich buchene Scheiter zukommen lassen solle, sondern was
gerade der Hau mit sich bringe. Schliesslich empfiehlt die Kommission die
Anstellung eines tüchtigen Försters, der durch Anteil an den Frevelbussen zu treuer Ausführung
angeeifert werden solle.
In einem Bericht von 1791,
d.h. 17 Jahre später wird erwähnt, dass sich die 288 Jucharten
umfassenden Schlosswaldungen in bestem Zustand befinden. Die
beiden Förster Fröhlich, Vater und Sohn hätten sich sehr um die Verbesserung des Waldes
verdient gemacht, deshalb sei ihnen eine Gratifikation von 2 Louisdor
auszurichten.
über die frühere Verbreitung
der Holzarten im Gebiet des Wellenbergs geben noch einige vereinzelt in den Urkunden angetroffene Notizen Auskunft:
1680 wird ein Eichenwald von
12 Jucharten im Ammerwiler erwähnt.
1717 beklagt sich der
Obervogt über die ausgedehnten Waldschäden durch die
Harzgewinnung, was auf ausgedehnte Nadelholzvorkommen (Föhre)
hinweist.
1792 kauft Obervogt Bodmer 8
Eichen im Wellhauserwald mit der Begründung, dass diese Holzart im Schlosswald beinahe fehle, im Wellhauserwald aber in
hinreichender Zahl vorkomme.
Obwohl die meisten,
vorstehend zitierten archivalischen Zeugnisse nicht direkt aus
dem Hüttlinger- und Mettendorferwald stammen, darf angenommen
werden, dass sie in den wesentlichen
Zügen auch für diese Wälder zutreffen. (räumliche Nähe)
Nachstehend seien die wichtigsten Folgerungen aus den
geschichtlichen Erhebungen gezogen:
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