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| Herrschaft
Wellenberg
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Hüttlingen und Mettendorf
gehörten seit alter Zeit zur Herrschaft Wellenberg, die seit dem
9.Jahrhundert ein Lehen des Klosters Reichenau war, welches im
Gebiet von Frauenfeld umfangreichen Grundbesitz besass und
diesen durch das reichenauische Amt Frauenfeld verwalten liess. Die Herren von Wellenberg waren
Dienstleute des Abtes von Reichenau, und nach dem Erwerb der Abtei durch das Bistum Konstanz, des
Bischofs von Konstanz. Die Dienstleute gehörten ursprünglich zum niederen Adel, stiegen
aber in vielen Fällen zu Landesfürsten empor. Im Laufe der
Jahrhunderte hat die Herrschaft Wellenberg oft ihren Besitzer gewechselt. |
| 1204 |
Ritter Walter von Wellenberg |
| 1370 |
erwarben die Ritter von Hohlandenberg
aus dem Tösstal die Herrschaft Wellenberg. Dieses Geschlecht hatte sich von bescheidenen Anfängen zum bedeutesten
Adelsgeschlecht der Nordschweiz entwickelt. |
| 1513
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ging die Herrschaft in den Besitz der
Mötteli von Rappenstein über. Die Mötteli stammten aus Ravensburg und waren eigentlich bürgerlicher Herkunft. Als
erfolgreiche Kaufleute erwarben sie sich das Adelsprädikat. Später erwarben die Mötteli noch die
Herrschaft Pfyn. |
| 1537
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kauft Junker Gregorius von Ulm Schloss
und Herrschaft Wellenberg, dazu gehörten: Die Gerichte zu Wellenberg, Aufhofen, Bietenhard, Rüti, Thundorf,
Kirchberg und Buchschoren, ferner ein Anteil an den Gerichten zu Lustdorf,
Mettendorf und Eschikofen. Kaufpreis 8987 Gulden. |
| 1554 |
kam das Gericht von Hüttlingen mit
"Zwing", "Pänn", Holz, Feld und allem Zubehör ebenfalls
an die Herrschaft Wellenberg. |
| 1576 |
Hans Jakob von Ulm veräusserte die
Herrschaftsrechte in Thundorf, Lustdorf und Aufhofen und erwarb dafür solche in Weerswilen, Steinebrunn und Egnach. |
| 1603 |
Gregorius von Ulm |
| 1620 |
Jakob Christoph von Ulm. Das Gericht
Hüttlingen ging beim Tode des Gregorius von Ulm an Hans Kaspar von Ulm
über, der seinen Sitz im Schloss Hüttlingen
nahm. |
| 1669
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kaufte der Stand Zürich die
heruntergekommende Herrschaft Wellenberg und liess sie in der Folge durch einen Obervogt verwalten. Nach einem Inventar von
1668 gehörten ausser dem Gutshofe des Schlosses zur Herrschaft:
750 Jucharten Wald und der Weissbach (Thunbach). Die
Gerichtsherrlichkeit zu Wellhausen, Kirchberg, Thundorf, Aufhofen, Bietenhard, Aeuglismoos und Waldhof
gehörte ganz, die zu Lustdorf und Mettendorf halb zur Herrschaft mit Vogtsteuer,
Fastnachthühnern, Heugeld, Leibtagwen (Frondienste). Die halbe Gerichtsherrlichkeit zu
Lustdorf und Mettendorf lag bei der Abtei Reichenau.
Interessant ist aus dieser Zeit die Angabe über die
Bevölkerungszahl und der Vergleich zu den heutigen Verhältnissen:
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Lustdorf
mit Höfen
Mettendorf
Wellhausen
Kirchberg,
Thundorf und Höfe |
1669
213
305
230
386 |
1943
207
213
334
515 |
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Der Verkauf an den Stand Zürich erfolgte um den Preis von
45'000 Gulden und
500 Louis d'or "Honoranz" an die Gattin des Verkäufers Jakob
Christoph von Ulm. |
| 1670 |
starb Kaspar von Ulm, der seit 1620
Herr von Hüttlingen war. Seine Witwe - eine geborene von Meiss aus Zürich - setzte alles daran, dass Hüttlingen nicht
in die Hände der katholisch gewordenen von Ulm auf Griessenberg gelangte. |
| 1674
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verkaufte sie die Herrschaft
Hüttlingen mit dem Grundzins zu Hüttlingen und Mettendorf um 8760 Gulden an die Stadt Zürich. Dazu gehörte die
Gerichtsherrlichkeit von Lustdorf mit 32 Haushaltungen und ebensoviel Leibtagwen (Frondienst) und
Fastnachthünern, und von Mettendorf 52 Haushaltungen mit denselben Gerechtigkeiten. - Damit
erreichte die alte Herrschaft Wellenberg wieder den früheren Besitzstand von 1537. |
| 1699
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nahm eine zürcherische
Domänen-Kommission eine Bestandesaufnahme über die Herrschaft Wellenberg vor. Aus dem eingehenden Bericht entnehmen wir, dass
die niedere Gerichtsbarkeit in Hüttlingen und der Geige, Hüttlingen zustand, ebenso
der Hof Hessibohl. Zum alten Bestand des Wellenbergs gehörten die Gerichte von
Wellhausen, Kirchberg, Rüti, Thundorf, Dietzis (Dietlis) - Mühle,
Aeuuglismoos, Aufhofen,
Bietenhart und Waldhof. In Lustdorf, Mettendorf und Eschikofen waren die Gerichte mit der
Abtei Reichenau (Inhaber Bischof von Konstanz) gemeinsam, jeder Teil hat das
Gericht halb zu besetzen, jeder Teil hat seinen eigenen Schreiber laut Vertrag. |
| 1669 - 1798
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In dieser Zeit verwalteten 11
zürcherische Obervögte die Herrschaft. Aus den ersten Regierungsjahren von Obervogt Escher (1669-1694) sei folgende
interessante Feststellung angeführt: " Die Wölf in diesen Landen, deren es ziemlich viel
haben muss, sind schon bis einen Pistolenschuss nahe ans Schloss gekommen und haben in dieser
Herrschaft allbereits zwei Jungpferde und etlich gering Vieh niedergerissen. Seit der
letzten Jagt spüren wir sie nit mehr in der Nachbarschaft, aber aller Anzeigung nach, haben sie
hier im Schlosstobel Junge gesetzt!!" (Wolfsbühl!) - 1798 wurden die alten Feudalherrschaften
aufgelöst und damit verlor auch der Stand Zürich das Interesse an der entlegenen
Besitzung im Thurgau. |
| 1815 |
1815 wurden Schloss und Gutshof auf
dem Wellenberg für 11'000 Gulden an J.L. Eder von Stans verkauft |
| Quellen:
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Wirtschaftsplan über die Waldungen der
Bürgergemeinde Hüttlingen 1951 Wälli j. Pfr.: Schloss Wellenberg,
Thurg. Beiträge zur vaterländ. Geschichte, 47. Heft 1907
Staatsarchiv Thurgau: Urkundenbuch, Reichenauisches Amt
Frauenfeld
Staatsarchiv Zürich: Urkundensammlung Wellenberg |
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